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Bürgerbeteiligung RKH-Gelände Stadtentwicklung

Staatsanwaltschaft Gießen beantwortet Anfrage von Lebenswertes Gießen e.V.

Am 21.07.2016 fragte der Vorstand von Lebenswertes Gießen e.V. nach dem Sachstand der Anzeige im Zusammenhang mit der Verbreitung potenziell krebserzeugender Substanzen im Rahmen der Abbrucharbeiten auf dem ehemaligen RKH-Gelände.

Die Staatsanwaltschaft Gießen hat in der Zwischenzeit geantwortet, dass das Ermittlungsverfahren noch keinen Abschluss gefunden hat.

Originalantwort als PDF

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Bürgerbeteiligung RKH-Gelände Stadtentwicklung

Der Vorstand von Lebenswertes Gießen e. V. fragt bei der Staatsanwaltschaft nach

Der Vorstand von Lebenswertes Gießen e. V. fragt bei der Staatsanwaltschaft nach dem Sachstand der Anzeige im Zusammenhang mit der Verbreitung potenziell krebserzeugender Substanzen im Rahmen der Abbrucharbeiten auf dem ehemaligen RKH-Gelände (siehe Brief vom 21.7.2016).
Die Antwort der Staatsanwaltschaft steht noch aus.

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Bürgerbeteiligung RKH-Gelände Stadtentwicklung Wir in der Presse

Lebenswertes Gießen fordert Baustopp – (22.07.2015 – GAZ + GA)

2015-07-22 G.Allg. Lebenswertes Gießen fordert Baustopp2015-07-22 G.Anz. RKH-Gelände Nach Eskalation Baustopp gefordert

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Bürgerbeteiligung Pressemitteilungen RKH-Gelände

Lebenswertes Gießen e. V. – Pressemitteilung 20.07.2015

Unterstützung für die Anwohner des RKH-Geländes –
Lebenswertes Gießen e. V. fordert einen vorläufigen Baustopp

In der vergangenen Woche ist die Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem bei den Anwohnern zumindest in der konkreten Umsetzung sehr umstrittenen Bauvorhaben „Gleisdreieck Aulweg“ eskaliert, so dass inzwischen Beleidigungen, Bedrohungen und gegenseitige Strafanzeigen im Raum stehen.
Lebenswertes Gießen e. V. sieht neben Mitarbeitern des Abbruchunternehmens auch und vor allem Stadtverwaltung und –politik in einer Mitverantwortung für die Eskalation.

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RKH-Gelände

Lebenswertes Gießen e. V. – RKH-Gelände Stellungnahme 15.05.2015

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Unsere Ausführungen zum:

BEBAUUNGSPLAN GI 01/39 „Gleisdreieck Aulweg“

Offenlage des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 15.04. bis einschließlich 15.05.2015

im Stadtplanungsamt Gießen

Vorbemerkung:

Lebenswertes Gießen e.V. begrüßt grundsätzlich, dass das Gebiet „Gleisdreieck Aulweg“ städtebaulich als Wohngebiet entwickelt werden soll. In der vorliegenden Planung gibt es jedoch ganz wesentliche Kritikpunkte, die im Folgenden erläutert werden.