LeGi hat den Vorgang der Kastanienfällung an der Bergkaserne durch IDUR rechtlich prüfen lassen.
Bäume, die im B-Plan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und 25 b BauGB festgesetzt wurden, können nur
gefällt werden, wenn zuvor eine Befreiung erteilt wurde.
Einzige Ausnahme: Es handelt sich um einen Fall von Gefahr in Verzug.
Den kompletten Text lesen Sie bitte im IDUR_Schnellbrief_190 HP.