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Bergkaserne Bürgerbeteiligung

Kastanienfällung an der Bergkaserne durch IDUR rechtlich geprüft

LeGi hat den Vorgang der Kastanienfällung an der Bergkaserne durch IDUR rechtlich prüfen lassen.

Bäume,  die  im  B-Plan gem.  §  9  Abs.  1  Nr.  25  a und 25 b BauGB festgesetzt wurden, können nur
gefällt werden, wenn zuvor eine Befreiung erteilt wurde.
Einzige  Ausnahme:  Es  handelt  sich um einen Fall von Gefahr in Verzug.

Den kompletten Text lesen Sie bitte im IDUR_Schnellbrief_190 HP.