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Gemeinsame Pressemitteilung vom 23.7.2015

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Fällung von Kastanien an der Bergkaserne erfolgte ohne Rechtsgrundlage – Fachaufsichtsbeschwerde gegen Baudezernentin und verschiedene Ämter der Stadt Gießen beim RP eingereicht

 Am heutigen Donnerstag, dem 23. Juli 2015, haben die Naturschutzorganisationen BUND, HGON und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sowie der Verein Lebenswertes Gießen e. V. wegen der aus ihrer Sicht im Februar diesen Jahres illegal erfolgten Fällung von 14 Kastanien im Bebauungsgebiet Bergkaserne beim Regierungspräsidium Gießen Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Baudezernentin Gerda Weigel-Greilich sowie verschiedene Ämter der Stadt Gießen eingereicht.

Hintergrund des Vorgangs ist, dass die Stadt die Fällung der laut Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzten Bäume durch den Investor, die Firma Faber & Schnepp, ohne ausreichende rechtliche Grundlage zugelassen hatte. Auf kritische Rückfragen der o. g. Verbände und Anfragen im Bauausschuss hatte die Baudezernentin auf Basis einer Stellungnahme des Rechtsamtsleiters damals mehrfach betont, dass die Fällung rechtlich einwandfrei vonstattengegangen sei, da die Bäume ja durch Neuanpflanzungen ersetzt würden.

Die o. g. Beschwerdeträger haben die von der Stadt genannte Begründung immer als rechtlich falsch und als inhaltlich problematisch erachtet, da sie in der Konsequenz ein vollständiges Aushebeln der Festsetzung von Bäumen zum Erhalt gem. §9 BauGB bedeuten würde. Die Organisationen hatten den Vorgang daher von verschiedenen im Baurecht versierten Juristen prüfen lassen, die ihre Einschätzung eindeutig bestätigt haben. Demnach kann eine Fällung von zum Erhalt festgesetzten Bäumen in streng geregelten Ausnahmefällen ausschließlich auf Basis einer – im konkreten Fall nicht vorliegenden – Befreiung von der Festsetzung nach § 31 BauGB erfolgen.

„Wenn die Auffassung der Stadt rechtens wäre, hätte dies zur Folge, dass grundsätzlich jeder Baum, der im Rahmen eines B-Plans verbindlich zum Erhalt vorgesehen ist, bei einer Neuanpflanzung eines kleinen Bäumchens problemlos gefällt werden könnte“, so Matthias Korn von der HGON. „Damit würden die Aussagen des Bebauungsplans, auf die sich die betroffenen Anlieger und sog. §29er-Verbände im Rahmen eines ordentlichen B-Plan-Verfahrens verlassen, ad absurdum geführt“.

Die Naturschutzorganisationen und Lebenswertes Gießen e.V. wollen mit der Fachaufsichtsbeschwerde vor allem erreichen, dass potenzieller Schaden von der Stadt Gießen abgewendet wird, da eine fortgesetzt falsche Auslegung der Gesetzeslage im Zusammenhang mit der Fällung von zum Erhalt festgesetzten Bäumen auch in weiteren Bauprojekten Klagen gegen Stadt und/oder Investoren Tür und Tor öffnen würde. „Mit der Beschwerde übernehmen wir eigentlich die Aufgabe der Stadtverordneten, deren im Satzungsbeschluss klar artikulierter Wille zum Erhalt der Bäume durch falsche rechtliche Interpretationen quasi durch die Hintertür konterkariert worden ist“, so Thomas Hilbrich, 2. Vorsitzender von Lebenswertes Gießen e. V. „Wir hoffen sehr, dass das Regierungspräsidium in seiner Stellungnahme zum vorgelegten Vorgang endlich eine Klarstellung in dieser Sache herbeiführen wird“.

... nach der Fällung
… nachher
Die Kastanien vor der Fällung
Vorher…