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Bergkaserne Bürgerbeteiligung Pressemitteilungen

Lebenswertes Gießen e. V. – Pressemitteilung 15.02.2017

Magistrat fordert die Anwohner der Bergkaserne zum Denunziantentum auf

Lebenswertes Gießen fassungslos über Antworten zur Bergkaserne

Als völlig unzureichend, rechtlich in Teilen unzutreffend und provozierend bewertet der Vorstand von Lebenswertes Gießen e. V. die aktuellen Antworten des Magistrats auf die Anfragen von Michael Janitzki zu verschiedenen Aspekten rund um den B-Plan Bergkaserne III.

„Eine Korrektur der vielen darin enthaltenen Fehlinformationen würde den Rahmen einer Pressemitteilung sprengen“, so Mareile Coninx. „Dennoch ist es für den Verein wichtig, die Öffentlichkeit über verschiedene zentrale Unzulänglichkeiten zu informieren und den Magistrat aufzufordern, die Antworten komplett zu überarbeiten“.

In erster Linie geht es bei den Fragen und Antworten um drei zentrale Aspekte der Planung – das Thema Stellplätze und autoarmes Wohnen, den sog. Quartierspark sowie die Aussagen zu den auf dem Areal zu erhaltenden Bäumen.

Auf völliges Unverständnis bei Lebenswertes Gießen stoßen dabei die Antworten zum sog. autoarmen Wohnen in Teilen des Areals. Der vermeintlich innovative Ansatz der Stadt Gießen in der Bergkaserne ist und bleibt eine Worthülse und ein handwerkliches Desaster, dessen einziges Ziel offensichtlich darin besteht, die Investoren finanziell zu entlasten. Wer wissen will, wie man autoarmes Wohnen vertraglich und rechtlich sauber zwischen Bewohnern, Investor und Stadt aufsetzt, sollte sich z. B. einmal bei in Würzburg informieren.
Wenn der Magistrat jetzt die Meinung vertritt, dass die Anwohner selbst „soziale Kontrolle“ dahingehend ausüben sollten, ob es sich bei ihren Nachbarn tatsächlich um autoarme Haushalte handele (oder andernfalls ihre Nachbarn beim Magistrat denunzieren mögen), ist das eine Bankrotterklärung und einer Universitätsstadt unwürdig. Und wenn sich der Magistrat dann noch weigert, eine völlig legitime Frage danach zu beantworten, wie viele Stellplätze die Investoren bei einer regulären Anwendung der gültigen Gießener Stellplatzsatzung hätte bereitstellen müssen, und diese Weigerung damit begründet, dem „Magistrat mit seiner Verwaltung fehle leider die Zeit, auch auf fiktive Fragestellungen fachlich eingehen zu können“, zeigt sich aus Sicht von Lebenswertes Gießen eine Missachtung des Parlaments, die sich die Stadtverordneten – unabhängig von ihrer politischen Couleur – nicht bieten lassen sollten.

In Bezug auf den ursprünglich vorgesehenen Quartierspark vertritt der Magistrat die Auffassung, dass der Verkauf eines wesentlichen Teils der Parkfläche als private Gartengrundstücke an die Anlieger „nicht die wahrnehmbare und für gemeinschaftliche anwohnerbezogene Zwecke vorgesehene Parkfläche reduziere“ und „ein öffentlicher Zugang möglich bleibe“. Mit anderen Worten: Die betroffenen Hausbesitzer haben offenbar Gartenflächen erworben, zu denen sie der Öffentlichkeit jederzeit Zugang gewähren müssen (z. B. auch Hundebesitzern). Ob die jeweiligen Hausbesitzer dies wissen und die Kaufverträge entsprechend eindeutig formuliert sind, darf stark bezweifelt werden.

Besonders bedenklich sind schließlich die Antworten auf den Fragenkomplex zu den auf dem Areal vorhandenen Bäumen. Nicht nur, dass eine frühere Aussage der damaligen Baubürgermeisterin, auf dem Gelände würden 152 Bäume erhalten bleiben, offensichtlich falsch war, da eine solche Aussage laut aktueller Antwort „gar nicht gegeben werden könne“. Zudem verweist der Magistrat in seiner Antwort auf die „Rechtslage, dass einzelne auch zur Erhaltung festgesetzte Bäume jederzeit vom Eigentümer ohne Anzeigepflicht gegenüber dem Magistrat entfernt werden können (wenn eine Ersatzpflanzung hergestellt wird)“. Lebenswertes Gießen weist diese Darstellung nach nochmaliger rechtlicher Beratung als unhaltbar zurück – richtig ist vielmehr, dass vom Parlament zum Erhalt festgesetzte Bäume nur im Ausnahmefall und nach Genehmigung gefällt werden dürfen (z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit). Es liegt hier eine eklatante Fehleinschätzung vor, welche das politische Ziel des Stadtplanungsamts vermuten lässt, den Baumschutz in Gießen zum Nutzen von Investoren weiter zu unterwandern.

Für Lebenswertes Gießen e. V. fasst der Vorsitzende Lutz Hiestermann die Reaktion auf die Antworten zusammen: „Welcher Mitarbeiter auch immer die „Antworten“ des Magistrats tatsächlich geschrieben haben mag, er oder sie hat dem neuen Planungsdezernenten bewusst oder unbewusst einen Bärendienst erwiesen. Ein überzeugender Neuanfang im Stadtplanungsamt sieht jedenfalls anders aus – die Antworten in ihrer Gesamtheit atmen leider weiter den Geist der ehemaligen Baudezernentin. Dabei bleibt für den interessierten Bürger völlig unklar, welche Interessen sich hinter solchen Repliken verbergen. Der Magistrat bzw. der neue Planungsdezernent sollte dieses fehlerhafte Dokument zurückziehen und vollständig überarbeiten“.

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Bürgerbeteiligung Pressemitteilungen

Lokale Agenda und Lebenswertes Gießen e. V. – Pressemitteilung 13.09.2016 (korr.)

Gemeinsame Pressemitteilung zum Rückzug von Herrn Dr. Schneider (Lokale Agenda) und Lebenswertes Gießen e. V. aus dem AK Bürgerbeteiligung (13.09.2016)

Vertreter der Lokalen Agenda und Lebenswertes Gießen e. V. ziehen sich aus AK Bürgerbeteiligung zurück

Mit sofortiger Wirkung haben sich der Vertreter der Lokalen Agenda, Herr Dr. Schneider, und der Verein Lebenswertes Gießen e. V. in der vergangenen Woche aus dem AK Bürgerbeteiligung zurückgezogen.
Letzter Auslöser für diese Entscheidung war der verschiedene Absprachen im AK ignorierende Umgang der Baubürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich mit der ursprünglich von den Agendagruppen und weiteren Naturschutzverbänden initiierten sowie im AK als Bürgerbeteiligungsprojekt besprochenen Baumschutzsatzung.
Dennoch möchten Herr Dr. Schneider von der Lokalen Agenda 21 und Lebenswertes Gießen e. V. deutlich machen, dass das wiederholte Missachten des Bürgerbeteiligungsgedankens durch die Baubürgermeisterin zwar der berühmte Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, aber bei weitem nicht die einzige Ursache für diesen von beiden bedauerten, aber letztlich unausweichlichen Schritt gewesen ist.

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Bürgerbeteiligung RKH-Gelände Stadtentwicklung

Staatsanwaltschaft Gießen beantwortet Anfrage von Lebenswertes Gießen e.V.

Am 21.07.2016 fragte der Vorstand von Lebenswertes Gießen e.V. nach dem Sachstand der Anzeige im Zusammenhang mit der Verbreitung potenziell krebserzeugender Substanzen im Rahmen der Abbrucharbeiten auf dem ehemaligen RKH-Gelände.

Die Staatsanwaltschaft Gießen hat in der Zwischenzeit geantwortet, dass das Ermittlungsverfahren noch keinen Abschluss gefunden hat.

Originalantwort als PDF

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Stadtentwicklung Wir in der Presse

Wachstum ist kein Wert an sich – Gastkommentar von Lutz Hiestermann in der Giessener Allgemeine

Wie stark Gießen in den vergangenen Jahren gewachsen ist und wie sehr es weiter wachsen wird, betont unsere Stadtführung immer wieder.
Vergessen wird dabei jedoch gerne, verschiedene Sondereffekte wie die Zweitwohnsitzsteuer oder die Flüchtlinge zu quantifizieren und die
eigentlichen Treiber des bisherigen Wachstums (die Hochschulen) zu analysieren.
Die Aussage, die Bevölkerung ist in den letzten zehn Jahren um 11 000 gestiegen, bedarf wichtiger Erläuterungen. Erstens hat die Einführung
der Zweitwohnsitzsteuer 2014 dazu geführt, dass über 2000 Personen ihren Zweit- zum Erstwohnsitz umgemeldet haben, ohne dass die Bevölkerung
dadurch angestiegen wäre. Zweitens lässt sich aufgrund der dynamischen Entwicklung der Gießener Hochschulen seit 2005 feststellen, dass rund die Hälfte des Bevölkerungswachstums auf Studierende zurückzuführen sein dürfte. Bezieht man drittens noch die in Gießen wohnenden anerkannten Flüchtlinge ein, bleibt eine recht überschaubare vierstellige Zahl an Nichtstudierenden und Nichtflüchtlingen übrig, um die die Stadt Gießen in den letzten zehn Jahren gewachsen ist.

Der kpl. Kommentar als PDF

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Bürgerbeteiligung RKH-Gelände Stadtentwicklung

Der Vorstand von Lebenswertes Gießen e. V. fragt bei der Staatsanwaltschaft nach

Der Vorstand von Lebenswertes Gießen e. V. fragt bei der Staatsanwaltschaft nach dem Sachstand der Anzeige im Zusammenhang mit der Verbreitung potenziell krebserzeugender Substanzen im Rahmen der Abbrucharbeiten auf dem ehemaligen RKH-Gelände (siehe Brief vom 21.7.2016).
Die Antwort der Staatsanwaltschaft steht noch aus.