Kategorien
Bürgerpark

1.Newsletter zum Bürgerpark

1. Newsletter zum Bürgerpark…

27.01.2014

Antwortbrief von Bürgermeisterin Frau Weigel-Greilich auf den offenen Brief des Vereins vom 13.12.2013

Beantwortung des Offenen Briefes des Vereins Lebenswertes Gießen e.V. zum Bebauungsplan für das Poppe-Areal (Bebauungsplan Nr. GI 04/26)

 

Sehr geehrter Herr Hiestermann,
sehr geehrte Mitglieder und Aktive im Verein Lebenswertes Gießen e.V.,
wie von Ihnen erbeten, möchte ich kurzfristig auf Ihren Offenen Brief antworten.
Zunächst möchte ich mit Hinweis auf das laufende Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan GI 04/26 „Leihgesterner Weg/Elsa-Brandström-Straße“ feststellen, dass wir  die Stellungnahme Ihres Vereins vom 17.10.2013 zum Planvorentwurf erhalten und alle darin enthaltenen Anregungen intensiv geprüft haben. Die hierzu erbetene Antwort in Form einer förmlichen Abwägung gemäß Baugesetzbuch erhalten Sie allerdings erst nach Durchführung aller erforderlichen Verfahrensschritte zur Bebauungsplanaufstellung.  Da wir uns aber im Rahmen mehrerer, im Übrigen verfahrensrechtlich nicht zwingend notwendiger Beteiligungsschritte sowie auch außerhalb des förmlichen Verfahrens im regen Austausch befinden, kann ich Ihnen bereits auf diesem Wege versichern, dass der zuständigen  Stadtverordnetenversammlung zu dem im Februar 2014 angestrebten Entwurfsbeschluss zur Offenlegung alle notwendigen Informationen und Argumente Ihrer Stellungnahme in geeigneter Form vorgelegt werden. Eine förmliche Vorabwägung Ihrer Stellungnahme ist jedoch nicht beabsichtigt.
Es werden meines Ermessens auch durch die derzeit jahresbedingt laufenden Pflegearbeiten
am Baum- und Gehölzbestand keine irreversiblen Fakten geschaffen. Die Prüfung der landschaftsplanerischen Belange und Artenschutz im Plangebiet ist erfolgt. Die mittlerweile erfolgte Klärung der denkmalpflegerischen Belange hat zu einer Reduzierung und Verschiebung des Baufensters für das Haus am Park, welches nur in Nachbarschaft zu Denkmalen und Gesamtanlage liegt, geführt. Das Baurecht für dieses Wohngebäude wird
erst nach sachgerechter Abwägung aller diesbezüglichen Anregungen durch die Stadtverordnetenversammlung geschaffen. Hierzu kann ich Ihnen auch versichern, dass es seitens unseres Stadtplanungsamtes keinerlei Aussagen oder gar Absprachen mit dem Investor gegeben hat, die auf eine Vorfestlegung schließen lassen könnte.
Die laufenden Baumschnittarbeiten sind nicht genehmigungspflichtig, sie dienen der haftungsrechtlichen Verkehrssicherung insbesondere für die unmittelbar angrenzenden
Wohngrundstücke und wurden von unserer Unteren Naturschutzbehörde geprüft. Diese Maßnahme stehen auch planungsrechtlich nicht im Widerspruch zu einer angekündigten und im Planentwurf vorgesehenen Festsetzung der Teilfläche des Böschungsbewuchses mit einer Bindung für Bepflanzungen und den Erhalt von Bäumen und Sträuchern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB.
Ich fasse also zusammen, dass wir Ihre Anregungen bei der Entwurfserarbeitung so weit als
möglich berücksichtigen werden und für die sonstigen Anregungen eine sachgerechte Abwägung erforderlich wird. Ich erhoffe mir im weiteren Verfahren eine ähnlich positive Entwicklung wie nach dem 2. Bürgergespräch nach Vorstellung des Konzepts der Fa. Revikon, das auf eine positive Resonanz Ihres Vereins gestoßen ist.
Ihnen bleibt selbstverständlich auch der Weg offen, den einzelnen Fraktionen Ihre Argumente
vorzutragen und im Rahmen der Entwurfsoffenlegung erneut eine Stellungnahme abzugeben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Gerda Weigel-Greilich
Bürgermeisterin